Menu
Direkt zum Seiteninhalt

Kanuk News


Vielen älteren Kaminöfen droht das Aus im Laufe des Jahres 2020.

Holzöfen die vor dem Jahr 1995 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überscheiten, müssen laut BImSchV stillgelegt oder nachgerüstet werden.

Öfen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind erst 2024 betroffen.

Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je m³ Abgas
  • Feinstaub: 0,15 Gramm je m³ Abgas

Nicht alle Kaminöfen sind betroffen - Ausnahmen gelten für folgende Feuerungsstätten:
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden
  • Offene Kamine
  • Grundöfen
  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW
Zurück zum Seiteninhalt