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Kanuk News


Vielen älteren Kaminöfen droht das Aus im Laufe des Jahres 2024.

Ab dem nächsten Jahr müssen sich Besitzer von Kaminöfen auf neue Regelungen einstellen. Ab 2025 greifen die Fristen des aktuellen Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), welches strengere Emissionsgrenzwerte vorschreibt.

Kamin- und Holzöfen, die bereits installiert sind, dürfen ab 2025 maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Diese verschärften Grenzwerte sollen zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Werden die Grenzwerte überschritten, besteht bis zum 31. Dezember 2024 die Pflicht, die Anlage nachzurüsten. Falls eine technische Nachrüstung nicht möglich ist, muss der Ofen bis zu diesem Zeitpunkt stillgelegt werden.

Betroffen sind hauptsächlich kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, wie Kamine, Pellet- und Kachelöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden.

Zeit um auf einen Kanuk Warmluftofen umzusteigen.

Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:
  • Kohlenmonoxid: 4 Gramm je m³ Abgas
  • Feinstaub: 0,15 Gramm je m³ Abgas

Nicht alle Kaminöfen sind betroffen - Ausnahmen gelten für folgende Feuerungsstätten:
  • Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden
  • Offene Kamine
  • Grundöfen
  • Nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung von weniger als 15 kW
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